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NEUE WEBSEITE des
Vereins Staatsbürger/innen im Grenzgebiet
Gruppe von französischen Staatsangehörigen Groupe de citoyens frontaliers
AM 7. Februar
2004 NEU AUFGENOMMEN:
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| Invitation pour une cooperation dans plusieurs domaines Einladung zur Zusammenarbeit auf mehreren Gebieten |
E-mail:
info@frontaliers.net
Wir
sind eine Gruppe von französischen Staatsangehörigen, wir leben in der
Ortenau , die meisten von uns in einer deutsch-französischen Ehe und
die meisten von haben ihren Arbeitsplatz in Frankreich. Seit wir hier in
der Gegend angekommen sind, sind wir von Anfang an Opfer von Problemen
mit der Verwaltung, denn unsere besondere Situation wird von Gesetzen
und Vorschriften nicht berücksichtigt. Wir
könnten alle über alle möglichen Arten von Schikanen und
Schwierigkeiten berichten, die wir erleben mussten anlässlich der
unterschiedlichsten Verwaltungsvorgänge( Krankenversicherung, Steuern,
Arbeitslosigkeit, Rente). Offizielle Stellen haben einigen von uns sogar
schon geraten, einen (Schein-) Wohnsitz in Strassburg
anzugeben, um verschiedene Probleme zu lösen. Dies würde uns in
die Illegalität treiben, und das lehnen wir ab. Wir
haben uns deshalb entschlossen, uns zusammenzuschliessen um diese
Situation zu ändern und um die
Lösung unserer Probleme zu erreichen und zu erhalten, was uns nach
unserer Ansicht nach zusteht. Und das auf legale Art und Weise , ohne
auf gesetzwidrige Praktiken zurückgreifen zu müssen. Wir
sind ohne Zweifel zur Zeit nur eine kleine Minderheit in der Bevölkerung,
die aber schnell wächst und
das in großem Umfang, mehr und mehr Bewohner dieser Region werden in
den kommenden Jahren in unsere Lage geraten. Wir möchten als Gruppe
anerkannt werden und sind von der Notwendigkeit überzeugt, dass unsere
Probleme Beachtung finden müssen. Wir denken, dass dies im Rahmen des
EURODISTRIKTS möglich sein sollte. Einige
Probleme sollten möglichst bald gelöst werden. Nachstehend einige
Beispiele. Sie sind nicht
vollständig aufgezählt, und
wir laden alle Mitbürger, die als Grenzgänger Opfer dieser Art
Probleme und Schwierigkeiten sind,
uns davon Mitteilung zu machen. I
Gesundheitswesen Mehrere
Mitglieder unserer Gruppe stehen kurz vor dem Ruhestand und sind derzeit
von diesem Problem betroffen. Diese
Arbeitnehmer haben in Frankreich gearbeitet und ihr ganzes Arbeitsleben
lang in die französische Sozialversicherung einbezahlt, und jetzt, vor
dem Eintritt in den Ruhestand zieht die Krankenversicherung ihre
Versicherungskarte ein und nimmt ihnen damit jegliche Möglichkeit der
Erstattung ihrer Aufwendungen in Frankreich, also sich weiterhin in
Frankreich behandeln zu lassen. Da sie in Deutschland wohnhaft sind, ist
für sie nunmehr die Allgemeine Ortskrankenkasse zuständig, welche, in
diesem Fall die in Frankreich entstandenen Aufwendungen nicht übernimmt.
Warum verlieren wir mit dem Eintritt in den Ruhestand den Schutz des
französischen Sozialsystems? Wenn
man über viele Jahre vom selben (Haus-) Arzt betreut wurde, wird es
sehr schwer mit Eintritt in den Ruhestand sich neu orientieren zu müssen. In
Kehl, Offenburg und anderen grenznahen Städten werden die schweren Fälle
eher nach Freiburg, Karlsruhe oder sogar nach München überwiesen,
statt die Erlaubnis zu erteilen, sich in Strassburg behandeln zu lassen. II
Arbeitslosigkeit/Vorruhestand/Ruhestand Dies
betrifft die französischen Arbeitnehmer von mehr als 55 Jahren. Das
französische Gesetz sieht vor, dass die Leistungen der ASSEDIC
(französische Arbeitslosenversicherung) bis zum Alter von 60
Jahren bestehen bleiben, dem Alter, in dem dann der Übergang in den
Ruhestand erfolgt. Französische Arbeitnehmer, die in Deutschland
wohnen, können diese Leistungen nicht in Anspruch nehmen, da sie wegen
ihres Wohnsitzes den deutschen Regelungen unterworfen sind. Sie erhalten
die Leistungen der deutschen Arbeitslosenversicherung nach den deutschen
Vorschriften, also höchstens 2 Jahre lang, ab 2004 nur noch 1 Jahr.
Auch in diesem Fall verliert der Arbeitnehmer seine Ansprüche
aus der Sozialversicherung, in die er einbezahlt hat, auch
verliert er jegliche Möglichkeit der Umschulung in dem Land in dem er
gearbeitet hat. III
Steuern Nach
internationalen Abkommen ist die Grundsteuer im Wohnland zu entrichten,
französische Staatsangehörige müssen sie im „Zentrum der Steuern für
Nicht-Residenten“ in 9,rue d4Uzès in Paris anmelden. Informationen zu
dieser Besteuerung sind ausserordentlich schwierig zu erhalten, ob man
sich nun an das französische Konsulat in Stuttgart wendet, oder an das
genannte Zentrum für Nicht-Residenten oder an das Finanzamt Strassburg.
Der „Nicht-residente“ Steuerpflichtige, trotz aller Anstrengungen
und Bemühungen , seine Steuer ordnungsgemäss zu entrichten, erhält
Mahnschreiben und spürbare Steuererhöhungen und zahlt somit für diese
unklare Situation und das Fehlen verbindlicher Auskünfte. IV
Wahlrecht / Personenstand Es
ist abwegig, dass man nach Stuttgart reisen muss, um beispielsweise an
den Wahlen zum Staatpräsidenten teilzunehmen, oder seinen
Personalausweis oder Reisepass erneuern zu lassen. V
Kinder / Ausbildung Kinder,
die in Frankreich die Schule besuchen und in Deutschland wohnen erhalten
keine weitere Förderung durch Frankreich oder müssen zur Teilnahme an
einem Jugendförderprogramm eine Adresse in Frankreich angeben. Im
Wohnstaat ist die Anerkennung von Schulabschlüssen vollkommen willkürlich:
Beispiel: Schulbesuch in Frankreich bis zum „brevet des collèges
(Anm. d. Übers.: wird in den Wörterbüchern als Mittlere Reife
übersetzt) + 2 Jahre Berufsausbildung
= Hauptschulabschluss. Was
alle diese Probleme angeht stellen wir ein juristisches Niemannsland
fest und wir haben aus diesem Grund versucht bei den Europäischen
Einrichtungen Informationen zu erhalten. Lediglich
die Europäische Kommission (Generaldirektion Arbeit und Soziales) hat uns interessante Informationen zu Punkt I zukommen lassen
und teilt uns unter anderem mit: „.....befindet
sich zur Zeit in Überprüfung beim Rat der Europäischen Gemeinschaften
und beim Europäischen Parlament. Das Europäische Parlament hat eine
Reihe von Verbesserungen vorgeschlagen, die Ihre Situation betreffen.
Es wird vorgeschlagen, dass der Ruheständler, der die letzten 5
Jahre vor seinem Ruhestand einer bezahlten Berufstätigkeit nachgegangen
ist, oder als Selbständiger oder Freiberufler
mindestens 2 Jahre als Grenzgänger tätig war, die medizinischen
Leistungen weiterhin in dem Mitgliedsstaat erhalten kann, in dem er als
Grenzgänger tätig war. Im
Anhang finden Sie das Projekt unserer Gruppe für
den Eurodistrikt.
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